Gute Karten für Kartenzahler
Fluggesellschaft pleite, Konzert abgesagt, bestellte Ware nicht erhalten: Wer im Voraus per Kreditkarte bezahlt hat und vom Anbieter kein Geld zurückerhält, hat einen Rettungsanker - seine Kartenfirma.
Inhalt
K-Tipp 12/2004
16.06.2004
Thomas Müller - tmueller@ktipp.ch
Günstig-Airlines schiessen wie Pilze aus dem Boden - und verschwinden oft so schnell, wie sie aufgetaucht sind. Im Mai traf es zum Beispiel die englische Duo Airways. Sie konnte sich gerade mal ein Jahr am Himmel halten, dann ging sie Konkurs.
Pech für Familie Waldvogel aus Zürich. Sie hatte zwei Monate vor der Pleite auf der Duo-Homepage vier Tickets für einen Flug von Zürich nach Edinburgh und zurück bestellt. Kosten: 1200 Franken für vier Personen, Abflug im Juli. Für d...
Günstig-Airlines schiessen wie Pilze aus dem Boden - und verschwinden oft so schnell, wie sie aufgetaucht sind. Im Mai traf es zum Beispiel die englische Duo Airways. Sie konnte sich gerade mal ein Jahr am Himmel halten, dann ging sie Konkurs.
Pech für Familie Waldvogel aus Zürich. Sie hatte zwei Monate vor der Pleite auf der Duo-Homepage vier Tickets für einen Flug von Zürich nach Edinburgh und zurück bestellt. Kosten: 1200 Franken für vier Personen, Abflug im Juli. Für die Bezahlung gab Roland Waldvogel die Nummer und das Ablaufdatum seiner Mastercard an. Die Kartenherausgeberin UBS belastete den Betrag seinem Konto.
Doch die Vorfreude auf die Familienferien in Schottland währte nur kurz. «Im Mai las meine Frau im Internet zufällig, dass Duo Airways bankrott sei», erzählt Roland Waldvogel. «Eine Mitteilung von Duo haben wir bis heute nicht erhalten. Hätten wir die Nachricht nicht gesehen, würden wir im Juli wohl vergeblich unsere Koffer packen.»
Klar, dass sich Waldvogel fragte: «Müssen wir die 1200 Franken abschreiben?» Der K-Tipp erkundigte sich bei der UBS, und siehe da: «Wir werden Herrn Waldvogel die 1200 Franken definitiv gutschreiben, sobald feststeht, dass keine andere Airline einspringt», verkündet UBS-Sprecher Axel Langer.
Gutschrift nur bei klarer Beweislage
Langer fügt Erstaunliches bei: «Immer wenn klar ist, dass der Karteninhaber eine im Voraus bezahlte Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen kann oder eine im Voraus bezahlte Ware nicht erhält, schreiben wir den Betrag wieder gut. Die Beweislage muss allerdings eindeutig sein.»
Der Hintergrund: Abkommen zwischen den Kreditkartenorganisationen Visa und Mastercard auf der einen sowie Waren- und Dienstleistungsanbietern auf der anderen Seite erlauben in solchen Fällen eine Rückbelastung an den Anbieter - und damit eine Gutschrift für den Kunden.
An die grosse Glocke hängen will das niemand, obwohl es eigentlich ein gutes Werbeargument für das Zahlen mit der Kreditkarte wäre. Die Herausgeber fürchten wohl, dass ihre Kundendienste mit Beanstandungen überschwemmt würden.
So verschanzt man sich lieber hinter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort heisst es bei allen Instituten, dass der Konsument seine Kreditkartenrechnung auch dann zahlen muss, wenn der Anbieter seine Leistung nicht oder mangelhaft erbracht hat.
Doch in der Praxis wird die Suppe nicht so heiss gegessen, wie sie im Kleingedruckten gekocht wird. Das zeigt eine K-Tipp-Umfrage bei den Kartenherausgebern:
- Swisscard und Viseca geben wie die UBS an, dass sie eine Belastung rückgängig machen können, wenn ein Kunde eine im Voraus bezahlte Dienstleistung oder Ware nicht wie versprochen erhalten hat.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Karteninhaber beim Anbieter schriftlich reklamiert und mangelhafte Ware retourniert hat. Schickt er dann der Kartenfirma sämtliche Unterlagen (Kopie des Reklamationsbriefs, allenfalls erhaltene Flugtickets) und begründet seine Beanstandung schriftlich, hat er gute Chancen auf eine Gutschrift.
- Cornèr Bank und Diners Club geben sich strenger. Eine Gutschrift sei nur «ganz subsidiär eventuell unter speziellen Umständen» möglich, schreibt Cornèr-Bank-Chef Alessandro Seralvo dem K-Tipp. Aber auch hier gilt: Wer beim Anbieter nicht mehr weiterkommt, sollte es bei seiner Kreditkartenfirma versuchen.
Dass es zuweilen etwas Hartnäckigkeit braucht, um zu einer Gutschrift zu kommen, musste K-Tipp-Leser Markus Hofer (Name geändert) erfahren. Er hatte per Internet bei einem Schneider in Thailand einen Massanzug bestellt und diesen mit seiner Visa-Karte bezahlt. Da der Anzug hinten und vorne nicht passte, schickte Hofer ihn zurück.
«Ein kleines Wunder» - dank K-Tipp
Doch der UBS-Kundendienst wollte ihm seine 560 Franken partout nicht wieder gutschreiben. Erst als sich der K-Tipp einschaltete, geschah, was Markus Hofer «ein kleines Wunder» nennt. «Eine sehr sehr freundliche Dame der UBS entschuldigte sich für meinen Aufwand und offenbarte mir, dass ich mein Geld wieder gutgeschrieben bekomme.»