Gute Planung schützt vor Ärger
Der Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim ist teuer. Frühzeitige Erkundigungen und das allfällige Inanspruchnehmen von staatlichen Zustüpfen können helfen.
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K-Tipp 05/2008
10.03.2008
Thomas Heer
Als Elsa Wechsler (Name geändert) die Endabrechnung des Alters- und Pflegeheims erhielt, traute sie ihren Augen nicht. Die private Institution in einer Zürcher Landgemeinde stellte der Rentnerin 33'249 Franken in Rechnung. Darin enthalten waren unter anderem Grund- und Pflegetaxen von 150 respektive 250 Franken pro Tag. Daneben eine Nachtpauschale und die Arzneikosten. Wechslers Mann – dement und daher in hohem Masse pflegebedürftig – hatte nur gerade 58 Tage im ...
Als Elsa Wechsler (Name geändert) die Endabrechnung des Alters- und Pflegeheims erhielt, traute sie ihren Augen nicht. Die private Institution in einer Zürcher Landgemeinde stellte der Rentnerin 33'249 Franken in Rechnung. Darin enthalten waren unter anderem Grund- und Pflegetaxen von 150 respektive 250 Franken pro Tag. Daneben eine Nachtpauschale und die Arzneikosten. Wechslers Mann – dement und daher in hohem Masse pflegebedürftig – hatte nur gerade 58 Tage im Heim verbracht. Pro Tag kostete der Aufenthalt also mehr als 570 Franken.
Beim überstürzten Heimeintritt ihres Ehemannes hatte sich Elsa Wechsler nicht über die Kosten informiert. Sie hätte sonst allenfalls eine andere Institution gewählt oder Ergänzungsleistungen beantragt (siehe unten). Markus Leser, Abteilungsleiter bei Curaviva – dem Verband für Heime und Institutionen Schweiz –, rät, einen Heimeintritt von langer Hand vorzubereiten. Seine Tipps:
- Besichtigung: Besuchen Sie das Heim, bevor Sie dort eintreten. Machen Sie sich ein Bild über Einrichtungen und Zimmer.
- Warteliste: Lassen Sie sich auf eine Warteliste setzen. Je nach Region beträgt die Frist bis zweieinhalb Jahre. Die Anmeldung ist unverbindlich. Wird ein Platz frei, können Sie immer noch entscheiden, ob Sie wirklich einziehen wollen.
- Kosten: Orientieren Sie sich über die Heimkosten, besonders bei höherem Pflegebedarf (siehe unten).
- Vertrag: Gehen Sie den Pensionsvertrag mit der Heimleitung Punkt für Punkt durch. Bleiben Unsicherheiten bestehen, können Sie sich beispielsweise an Fachleute der kantonalen Pro Senectute wenden. Bei Problemen hilft auch die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter, zu erreichen via www.uba.ch oder Tel. 044 463 00 11.
- Versicherung: Klären Sie, für welche Versicherungen (Hausrat, Privathaftpflicht) Sie beim Heimeintritt selber zuständig sind.
- Vertrauensperson: Bestimmen Sie eine Vertrauensperson und teilen Sie das der Heimleitung mit.
- Zimmereinrichtung: Erkundigen Sie sich vorgängig, wie Sie sich einrichten können. Denken Sie an allenfalls benötigte Raumreserve für Hilfsmittel wie Rollstuhl und Gehhilfen.
- Radio und Fernsehen: In den meisten Heimen müssen Sie Radio und TV-Gerät selber mitbringen und die Gebühren aus dem eigenen Sack berappen.
- Haustiere: Für mitgebrachte Tiere muss man selbst sorgen. Ist das nicht mehr möglich, muss man sie weggeben.
Kosten: Wer wie viel zahlt und wo es finanzielle Hilfe gibtIn Alters- und Pflegeheimen fallen zum einen Kosten für den Betrieb des Hauses an (Zimmer, Essen, Unterhalt etc.). Diese bezahlen Bewohner mit Geldern, die sie aus AHV/IV und Pensionskasse beziehen.
Zum anderen können Kosten für die Pflege entstehen. Diese werden vor allem von der Krankenkasse bezahlt. In der Stadt Zürich zum Beispiel schütten die Kassen in der höchsten Betreuungsstufe pro Tag und Patient Fr. 73.80 aus (Fr. 82.– abzüglich 10 Prozent Selbstbehalt). Die Stadt verrechnet für einen sehr pflegebedürftigen Bewohner aber pro Tag Fr. 162.–. Bleiben also 80 Franken, die man selber berappen muss.
Reicht das Renteneinkommen – inklusive eines jährlichen zehnprozentigen Zuschusses aus dem eigenen Vermögen – zur Kostendeckung nicht aus, kann der Heimbewohner bei der Ausgleichskasse Ergänzungsleistungen beantragen.
In Fällen einer langen Pflegezeit (mehr als ein Jahr) und hoher Betreuungsabhängigkeit kann man zusätzlich Hilflosenentschädigung einfordern. Diese beträgt maximal 800 Franken pro Monat.