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Ja. Beachten Sie aber, dass Sie die Erben nicht sofort betreiben können. Generell besteht in den ersten zwei Wochen nach dem Tod eine sogenannte Schonfrist, im Fachjargon Rechtsstillstand genannt. In dieser Zeit darf der Trauerfamilie kein Zahlungsbefehl zugestellt werden.
Die trauernden Erben sollen sich in dieser Phase keine Sorgen über Betreibungen machen müssen. Diese Schonfrist dauert meistens sogar einiges länger – nämlich bis die Erben ihre Erbschaft antreten, aber längstens drei Monate. Denn die Erben haben drei Monate lang Zeit, das Erbe auszuschlagen.
Sie können zwar jetzt schon ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt einreichen. Der Betreibungsbeamte wird aber den Zahlungsbefehl von sich aus erst nach Ablauf der Schonfrist zustellen.
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Danke GBeri !
Vielen lieben Dank GBeri ! Hier noch ein kleiner Link zur Ausschlagung : http://www.ktipp.ch/beratung/1051935/10_Fragen_zum_Ausschlagen_einer_Erbschaft Ich hoffe von Herzen, dass Sie wenigstens ein paar offiziell wertlose Dinge wie Familienfotos... als Vermächtnis bekommen dürfen.
Was falsch gemacht...??
Niemand wird ihnen einen Vorwurf machen, weil sie die Rechnungen bezahlt haben... Warum auch??? Jedoch sollte man das erst machen, wenn man weiss, dass man die Erbschaft annimmt.
Ich wusste z.B. dass ich gar nicht alle Schulden meiner Eltern zahlen konnte und dass ich die Erbschaft ausschlagen muss. Warum sollte ich da anfangen irgendwas zu zahlen?
Auch da kamen viele und haben mit Betreibung gedroht etc. Vor sowas braucht man keine Angst zu haben.
Darf man es nicht erst friedlich versuchen ?
Als ich nach dem Tod meines Vaters vom Erbschaftsamt die noch offenen Rechnungen bekam, hab ich mich sofort an den Computer gesetzt und angefangen, diese aus meinem eigenen Geld zu bezahlen. Vorwurf hat mir da niemand einen gemacht. Oder habe ich etwas falsch gemacht ?