Dominique Wullschleger aus Uetikon am See ZH unternahm eine Bahnfahrt nach Bern. Weil sie am selben Tag zurückreisen wollte, löste sie ein Retourticket. Der Aufenthalt dauerte jedoch länger als geplant. Also disponierte Wullschleger um: «Freunde hatten mir morgens um 2 Uhr angeboten, mich im Auto mit nach Hause zu nehmen.»
Ein paar Tage später ging Wullschleger zum SBB-Schalter, um sich die Rückfahrt zurückerstatten zu lassen. Das gehe leider nicht, hiess es. Es fehle der Nachweis, dass sie das Billett nicht benutzt habe. Wullschleger schrieb daraufhin den SBB. Normalerweise sei nichts zu machen, lautete auch hier die Antwort. Dennoch lag dem Brief ein Gutschein für die Rückfahrt bei. «Das hat mich sehr gefreut», sagt die Bahnkundin.
«Die Kundin hätte eigentlich keinen Anspruch auf Rückerstattung gehabt», hält SBB-Sprecher Roland Binz fest. Sie hätte sich noch in Bern vom Zugpersonal oder am Schalter bestätigen lassen müssen, dass sie das Ticket nicht brauche. Weil dies laut Binz morgens um 2 Uhr aber nicht möglich war, glaubten die SBB der Kundin und entschieden sich für die Kulanzlösung.
(ohm)
Gefreut oder geärgert? Schreiben Sie uns: K-Tipp, Postfach 431, 8024 Zürich. redaktion@ktipp.ch