Ein Arzt war zweimal mit Alkohol am Steuer unterwegs. Nun war mit einem verkehrsmedizinischen Gutachten zu prüfen, ob eine Trunksucht vorlag. Die Sucht wurde bejaht, und deshalb haben ihm die Behörden den Fahrausweis auf unbestimmte Zeit entzogen.
Für die Feststellung der Alkoholabhängigkeit wurde eine Haaranalyse gemacht; diese zeigt Alkoholabhängigkeit über einen längeren Zeitraum. Das Bundesgericht hat diese Methode abgesegnet.
(upi)
Bundesgericht, Urteil 6A.8/2007 vom 1. 5. 2007