Ein Vater hatte schwere Erziehungsprobleme mit seiner 131/2-jährigen Tochter – unter anderem, weil sie mehrmals zu lange im Ausgang war. Zur Strafe schnitt der genervte Vater seiner renitenten Tochter zweimal komplett die Haare ab.

Das Bundesgericht hat dies als einfache Körperverletzung taxiert und den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von drei Tagessätzen à 50 Franken verurteilt. Ein solcher Schritt sei ein Eingriff in die physische Integrität der Tochter.

Bundesgericht, Urteil 6B_733/2007 vom 19. 6. 2008