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K-Tipp 05/2013
13.03.2013
Nein. Das Gesetz kennt keinen 13. Monatslohn. Er ist nur geschuldet, wenn er im Einzel- oder in einem Gesamtarbeitsvertrag abgemacht wurde. So haben beispielsweise Putzleute, die dem «GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz» unterstellt sind, Anspruch auf einen 13. Monatslohn.
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