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K-Tipp 16/2020
29.09.2020
Letzte Aktualisierung:
12.10.2020
12.10.2020
Ja, falls er nicht schadenersatzpflichtig werden will. Der finanzielle Schaden entspricht der Differenz zwischen dem vereinbarten Mietzins und den Kosten, die Sie für den Ersatzparkplatz zahlen müssen. Diese Differenz muss der Vermieter übernehmen. Für den Parkplatz müssen Sie so lange nichts bezahlen, wie sie ihn nicht benutzen können.
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