«Ich habe einen Vermögensverwalterauftrag abgeschlossen. Darin steht: ‹Allfällige Vergütungen Dritter (Retrozessionen) verbleiben beim Auftragnehmer.› Habe ich damit meinen Anspruch auf Rückvergütungen verloren?»



Nein. Ein Verzicht auf die Ihnen zustehenden Gelder ist laut Bundesgericht nur gültig, wenn Sie die Höhe der vereinnahmten Ver­gütungen kannten. Da der Vermögensverwalter die H&ouml...