Inhalt
K-Tipp 4/2007
28.02.2007
Nein. Sie sind einen befristeten Vertrag eingegangen und hatten deshalb keine Kündigungsfrist. In solchen Fällen endet die Anstellung automatisch, das Arbeitsverhältnis ist nach Ablauf eines Jahres ohne weitere Formalitäten vorbei - egal ob die Betroffenen krank sind oder nicht.
Allerdings ist es nicht erstaunlich, dass Sie sich diese Frage stellen. Denn im Normalfall - also bei unbefristeten Arbeitsverträgen - sieht es anders aus. Hier verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Krankheit, falls Ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat. Und weil Kündigungen in der Regel nur auf das Ende eines Monats erfolgen können, verlängert sich das Arbeitsverhältnis in der Praxis meistens um einen Monat.
(bf)
Buchtipp
Alles Wichtige zum Thema finden Sie im Saldo-Ratgeber «Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen». Sie können das 164-seitige Buch mit der Karte auf Seite 24 oder im Internet unter www.saldo.ch bestellen.
Allerdings ist es nicht erstaunlich, dass Sie sich diese Frage stellen. Denn im Normalfall - also bei unbefristeten Arbeitsverträgen - sieht es anders aus. Hier verlängert sich die Kündigungsfrist um die Dauer der Krankheit, falls Ihnen der Arbeitgeber gekündigt hat. Und weil Kündigungen in der Regel nur auf das Ende eines Monats erfolgen können, verlängert sich das Arbeitsverhältnis in der Praxis meistens um einen Monat.
(bf)
Buchtipp
Alles Wichtige zum Thema finden Sie im Saldo-Ratgeber «Arbeitsrecht: Was Angestellte wissen müssen». Sie können das 164-seitige Buch mit der Karte auf Seite 24 oder im Internet unter www.saldo.ch bestellen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden