Ja. Falls Ihnen die Verwaltung die Einzahlungsscheine bisher kostenlos zugestellt hat, ist die Einführung von Gebühren eine Vertragsänderung, die per amtliches Formular erfolgen muss.

Doch selbst wenn die Einführung dieser Gebühren mit dem Formular erfolgt: Sie wäre nur dann durchsetzbar, wenn diese Kosten beim Vermieter neu an­fallen. Ausserdem kosten Einzahlungsscheine höchstens ein paar Rappen, ­sicher nicht 60 Franken. Deshalb hätte die Verwaltung vor der Mietschlichtungsstelle mit dem Aufschlag keine Chance.