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Ja. Im Mietrecht ist nicht die Postaufgabe massgebend, sondern der Zeitpunkt der Zustellung. Die Kündigung gilt als eingetroffen, wenn sie beim Vermieter ist. Das heisst, wenn die Kündigung in seinen Briefkasten eingeworfen oder in sein Postfach gelegt wurde.
Erfolgt die Kündigung per Einschreiben, gilt sie als zugestellt, sobald der Postbote sie übergeben hat.
Ihr Schreiben traf erst am 1. Oktober beim Vermieter ein. Also ist es zu spät eingetroffen. Wenn der Vermieter auf seinem Recht beharrt, läuft das Mietverhältnis weiter. Die Kündigung gilt jedoch automatisch für den nächstmöglichen Kündigungstermin.
Tipp: Wer eine fristgebundene Kündigung versenden muss, wartet besser nicht bis zum vorletzten Tag: Der Brief sollte möglichst früh bei der Post aufgegeben werden. So lassen sich unangenehme Überraschungen vermeiden.
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