Tierfans und Kinder sehen ihren Lieblingen im Käfig gerne zu – wie sie fressen oder sich putzen, wie sie schlafen oder herumtollen. Und die Händler freuts. Denn die über 700 000 in der Schweiz lebenden Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen, Reptilien und Vögel bringen Umsatz und Gewinn. Auf der Strecke bleibt aber teilweise das Tierwohl.
Die Tierschutzverordnung des Bundes verlangt, dass die Verkäufer von Tierkäfigen korrekte Angaben zur Grösse der Gehege, zum Verwendungszweck sowie zur maximal erlaubten Anzahl Tiere machen.
Doch viele Internethändler missachten diese Vorgaben – das zeigen die Beispiele unten.
Bereits 2019 zeigte eine Untersuchung des Schweizer Tierschutzes: Mehr als 80 Prozent der über 600 kontrollierten Gehege waren zu klein oder enthielten fehlerhafte Massangaben. Jedes zweite Gehege boten Händler für falsche Tierarten an. Und bei über 70 Prozent der Käfige stimmte die maximal zugelassene Anzahl Tiere nicht. Der Tierschutz machte die fehlbaren Händler auf ihre illegalen Angebote aufmerksam. Verbessert hat sich kaum etwas. «Den Internetshops ist das Tierwohl egal», sagt Lucia Oeschger vom Schweizer Tierschutz.
Die Gonser AG behauptet auf ihrer Website, sie unterstütze den Schweizer Tierschutz finanziell und habe ein Herz für Tiere. Das tierschutzwidrige Angebot nahm Gonser aber erst vom Netz, als der K-Tipp unbequeme Fragen stellte. So strich jetzt auch Meinwarenkorb den Hasenstall aus dem Sortiment, Galaxus verspricht dasselbe für den Vogelkäfig.
Das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wurde schon 2019 vom Tierschutz über den Missstand informiert. Die Behörde schrieb einen Brief an fehlbare Händler. Das habe «zwar etwas gebracht, aber leider noch nicht genug», sagt das Bundesamt. Es bestätigt den aktuellen Missstand.
Illegal: Vogelkäfig von Galaxus
Der Vogelkäfig «Julia 3» der Migros-Tochter Galaxus ist laut Tierschutzgesetz illegal.
Die Grundfläche von gerade einmal 0,22 Quadratmetern verletzt die gesetzliche Mindestanforderung (0,24 m2). Keine einzige Vogelart kann darin legal gehalten werden. Zudem sind Rundkäfige für Vögel generell ungeeignet, weil sie den Tieren keine Orientierung erlauben.
Illegal: Hamsterkäfig der Gonser AG
Auf der Internetseite schreibt das Luzerner Unternehmen Gonser AG, dieser Hamsterkäfig sei geeignet für zwei Hamster oder drei Mäuse.
Falsch: Dafür ist der Käfig zu klein. Mit seiner Grundfläche von 58 x 38 Zentimetern dürfen laut Gesetz höchstens zwei Mäuse oder ein Hamster allein gehalten werden.
Zudem müssen Hamster laut Gesetz auf 15 Zentimeter dicker Einstreu gehalten werden. Die Bauart dieses Käfigs lässt das nicht zu.
Illegal: Hasenstall von Meinwarenkorb
Noch weniger tierfreundlich ist der Hasenstall von Meinwarenkorb GmbH aus dem luzernischen Hohenrain.
Mit einer Grundfläche von bloss 34 x 81 Zentimetern hält dieser Stall nicht einmal die gesetzliche Mindestgrundfläche von 0,34 Quadratmetern für die kleinsten Kaninchen ein.