Ein Blaufahrer erhielt - nebst zwölf Monaten Gefängnis - eine Busse von 2000 Franken aufgebrummt; diese konnte der Sozialhilfeempfänger nicht begleichen, weil er zahlungsunfähig war. Das Zürcher Obergericht wandelte deshalb die Busse in 66 Tage Gefängnis um.



Zu Recht, sagt das Bundesgericht. Zwar kann ein Mittelloser eine solche Umwandlung verhindern, wenn er nachweist, dass er «schuldlos ausserstande ist, die Busse zu bezahlen», wie es im Gesetz heisst. Im konkreten Fall ...