Nein. Sie haften nicht für die Schulden Ihrer Partnerin. Es sei denn, Sie haben einen Vertrag mitunterschrieben oder anderweitig erklärt, dass Sie für eine Schuld Ihrer Partnerin ­haften wollen. Hat Ihre Partnerin zum Beispiel eine Zusatzkarte zu Ihrer Kreditkarte und damit Waren bestellt, haften Sie allenfalls zusätzlich zu ihr. Überprüfen Sie in einem solchen Fall im Karten­antrag die Geschäftsbedingungen für die Zusatz­karte.

Probleme kann es zudem geben, wenn Ihre Partnerin betrieben wird und es zur Pfändung kommt. Lässt sich nicht feststellen, wer welche Gegenstände besitzt, kann es passieren, dass Sachen gepfändet werden, die eigentlich ­Ihnen gehören. Dagegen können Sie dann allerdings Beschwerde einlegen – mit guten Aussichten auf Erfolg. Es empfiehlt sich also, für die ­teureren Ein­rich­tungs­gegenstände ein Inventar zu erstellen, aus dem hervorgeht, wer der Eigentümer der einzelnen Sachen ist. Dieses Inventar sollte von beiden unterzeichnet sein.

Müsste Ihre Partnerin Sozialhilfe beantragen, gilt: Möglicherweise verlangt das Sozialamt, dass Sie ganz oder teilweise für ihren Lebensunterhalt (nicht aber für Schulden aus Bestellungen) aufkommen, weil Sie in einem stabilen Kon­kubinat leben.