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Nein. Der Güterstand spielt für die Haftung keine Rolle. Massgebend ist vielmehr die Art der Schulden. Grundsätzlich haften Sie nicht für die persönlichen Schulden Ihres Ehemanns. Jeder Partner muss für seine eigenen Schulden geradestehen.
Ausnahme: Die Ehepartner haften solidarisch für diejenigen Schulden, die zur Deckung der laufenden Bedürfnisse des Haushalts gemacht wurden. Dazu gehören unter anderem die Auslagen für Lebensmittel, Kleider und Medikamente.
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