Seit Anfang 2010 gilt die Vorschrift auch im Kanton Zürich. Das Hundegesetz verlangt nun: «Wer einen Hund hält, muss für diesen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken haben.» Hundebesitzer müssen aber deswegen nicht zum Versicherungsvertreter rennen. Wer bereits eine «gewöhnliche» Privathaftpflicht-Versicherung hat, ist auch als Hundehalter versichert und muss nichts unternehmen.



Wer keine ...