Nein. Sie müssen zwar dafür sorgen, dass der Zugang zu Ihrer Liegenschaft gefahrlos möglich ist. Und als Eigentümer der Strasse sind Sie grundsätzlich für Schäden verantwortlich, die auf mangelhaften Unterhalt zurückzuführen sind. Bei der Haftung spielen aber auch die örtlichen Gegebenheiten eine Rolle, und die zu treffenden Massnahmen müssen zumutbar sein.

Das heisst: Bei starkem Scheefall kann man von Ihnen nicht erwarten, dass Sie den Schnee jederzeit vollständig wegräumen. Und es ist auch nicht zumutbar, dass Sie Ihre Privatstrasse im Winter rund um die Uhr auf Eisbildung überwachen. Zudem dürfen Sie erwarten, dass sich auch Fussgänger bei winterlichen Verhältnissen entsprechend vorsichtig verhalten – besonders wenn sie noch durch eine Warntafel darauf hingewiesen werden.