Die Eltern dreier Schulkinder aus dem Kanton Schaffhausen verlangten vom Gemeinderat für den Schulweg ihrer Kinder einen Schulbus oder einen kostenlosen Mittagstisch. Begründung: Aufgrund des langen Schulweges könnten die Kinder sonst zu Hause nur eine Mittagspause von 30 bis 37 Minuten verbringen – das sei zu wenig. Das sahen sämtliche Gerichtsinstanzen anders. Die Pause sei ausreichend.

Bundesgericht, Urteil 2C_780/2022 vom 1.6.2023