Eine Arztsekretärin in einer Klinik sollte eine Telefonliste korrigieren. Weil sie damit nicht einverstanden war, rief sie ihrer Vorgesetzten laut zu: »Sie können mich langsam...». Mitarbeiterinnen und Patienten hörten es ebenfalls.

Das genügt als wichtiger Grund für eine fristlose Entlassung, sagt das Bundesgericht. Das halbe Zitat aus Goethes «Götz von Berlichingen» («Er kann mich im Arsch lecken») habe die Autorität der Vorgesetzten und der Klinik untergraben. Und: Die Arztsekretärin habe die Verbindung zum herabwürdigenden Götz-Zitat «offensichtlich herstellen» wollen.

(upi)

Bundesgericht, Urteil 4C.154/2006 vom 26.6.2006