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Nach erfolgloser Mahnung und nach Ablauf der gesetzten Frist haben Sie folgende Möglichkeit: Sie können dem Plattenleger schriftlich mitteilen, dass sie eine andere Firma mit der Nachbesserung beauftragen – und zwar auf seine Kosten. Falls Sie das tun, müssen Sie aber die Rechnung der Firma zuerst selber zahlen. Dann müssen Sie die entstandenen Kosten beim Plattenleger zurückzufordern.
Tipp: Halten Sie bei Handwerkerrechnungen jeweils eine Teilzahlung zurück, bis die Arbeiten korrekt ausgeführt sind. Seriöse Firmen sind mit solchen Abmachungen einverstanden.
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