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09.02.2010
Bei der Identifikation einer nicht mehr ansprechbaren, schwerverletzten oder gar toten Person kann das Handy wertvolle Dienste leisten. Im Adressbuch können nämlich unter dem Kurzzeichen «ICE» (In Case of Emergency, Englisch für «im Notfall») Nummer und Adresse von Personen gespeichert werden, die zu benachrichtigen sind.
Und so funktionierts:
- Im Handy im persönlichen Adressbuch die Bezeichnung «ICE» eintragen.
- Mit Telefonnummer und Adresse der zu benachrichtigenden Person ergänzen.
- Speichern.
- Unter «ICE 1» oder «ICE 2» können auch mehrere Personen eingetragen werden.
Grundsätzlich empfiehlt die Kantonspolizei Zürich aber, stets einen Ausweis auf sich zu tragen. Das gelte auch für Sportler, die oft ohne Ausweis unterwegs seien.
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