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K-Tipp 2/2006
25.01.2006
So stehts im Gesetz: Ohne Freisprechanlage ist das Telefonieren am Steuer verboten. Wers dennoch tut, zahlt 100 Franken Busse.
Es gibt aber Ausnahmen von diesem Verbot: «Muss der Lenker vor einer roten Ampel, einem Bahnübergang oder im Stau halten, darf er das Handy benützen», sagt Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamtes für Strassen (Astra). Allerdings nur, wenn der Motor abgestellt sei und der Fahrer abschätzen könne, wie lange er stehen bleibe.
Dass dies nur sehr selten der Fall ist, liegt auf der Hand. Rohrbach: «Gerade im Stadtverkehr reicht die Haltezeit kaum je aus, um jemanden anzurufen.» Denn sobald die Fahrt weitergeht, ist Schluss mit Plaudern.
Gleiches gilt für alle andern Handyfunktionen, wie das Schreiben von SMS oder das Fotografieren.
(ota)
Es gibt aber Ausnahmen von diesem Verbot: «Muss der Lenker vor einer roten Ampel, einem Bahnübergang oder im Stau halten, darf er das Handy benützen», sagt Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamtes für Strassen (Astra). Allerdings nur, wenn der Motor abgestellt sei und der Fahrer abschätzen könne, wie lange er stehen bleibe.
Dass dies nur sehr selten der Fall ist, liegt auf der Hand. Rohrbach: «Gerade im Stadtverkehr reicht die Haltezeit kaum je aus, um jemanden anzurufen.» Denn sobald die Fahrt weitergeht, ist Schluss mit Plaudern.
Gleiches gilt für alle andern Handyfunktionen, wie das Schreiben von SMS oder das Fotografieren.
(ota)
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