Eine K-Tipp-Leserin aus Bern kaufte im Jahr 2017 in einem Sunrise-Shop ein iPhone 8. Beim Kauf liess sie sich für 156 Franken pro Jahr eine Handyversicherung namens «Smart Protect» der Versicherungsgesellschaft Chubb mit Sitz in Zürich aufschwatzen. «Smart Protect» bietet laut den Bedingungen im Schadenfall eine Reparatur oder einen Austausch durch «ein neuwertiges Mobiltelefon», nicht aber die Erstattung des Wiederbeschaffungswerts.
Ende 2022 gab das Handy der Bernerin den Geist auf: Es liess sich nicht mehr starten. Sie meldete den Schaden bei Chubb. Das Gerät liess sich nicht mehr reparieren. Daraufhin erhielt sie von der Versicherung mehrmals veraltete Ersatzhandys mit schlechter Akkuleistung, die sie alle retournierte. Die K-Tipp-Leserin forderte darauf die bezahlten Versicherungsprämien in der Höhe von 923 Franken zurück. Die Versicherung sei nutzlos. Chubb bot der Kundin schliesslich als Ersatzgerät ein iPhone 12 Pro Max an, was sie akzeptierte.
Auch Telecomfirmen wie Swisscom und Salt verkaufen im Paket mit Handys häufig zusätzlich eine Versicherung, die bei Diebstahl oder Schäden greifen soll. Geht das Gerät kaputt, erhält der Versicherte nicht etwa ein neues, sondern nur ein «neuwertiges» Ersatzgerät. Dabei kann es sich auch um ein gebrauchtes Handy handeln, das aufbereitet wurde.
Solche Bedingungen gelten auch bei den Policen «Salt Care» und «Swisscom Easy Protection», welche Salt und Swisscom in Zusammenarbeit mit dem Versicherer Axa verkaufen. Im Schadenfall wird das Gerät gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen entweder repariert oder ersetzt. Bei «Salt Care» heisst es im Kleingedruckten: «Das Ersatzgerät ist in der Regel dasselbe Gerätemodell.» Das bedeutet: Die Kunden erhalten meist ein älteres Mobiltelefon, das zwar repariert wurde und funktionsfähig ist, aber möglicherweise schon gebraucht wurde.
Viele Schäden sind nicht versichert
Die Versicherungsbedingungen zeigen, dass längst nicht alle Handyschäden gedeckt sind. Zum Beispiel bei «Smart Protect» (Chubb), «Salt Care» und «Easy Protection» (Swisscom):
- Schäden am Gehäuse, welche die Funktion des Gerätes nicht beeinträchtigen, sind nicht versichert.
- Schäden durch natürliche Abnutzung und bei der Software sind nicht gedeckt.
- Bei Diebstahl zahlt die Versicherung nicht, falls das Gerät nicht in Sicht- und Reichweite war.
- Ein Defekt beim Akku ist nicht versichert.
- Durch Fahrlässigkeit verursachte Schäden sind nicht gedeckt.
Häufig kommt es zu Defekten beim Akku und zu Schäden durch Fahrlässigkeit. Doch gerade diese Fälle sind von der Versicherung ausgenommen. Stefan Thurnherr vom VZ Vermögenszentrum in Zürich rät daher von Handyversicherungen ab. «Generell sollte man nur Objekte versichern, deren Verlust existenzbedrohend ist. Das ist bei einem Handy nicht der Fall.» Zudem sei die Prämie im Verhältnis zum Schadenpotenzial sehr hoch. Thurnherrs Fazit: «Solche Policen sind nur für die Verkäufer ein gutes Geschäft.»
Hinzu kommt: Handys sind teils über die Hausratversicherung abgesichert. Beispiel: Enthält die Hausratpolice den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts», wird das Gerät bei einem Diebstahl zum Neuwert ersetzt.