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16.09.2008
Schlecht sah es zunächst auch bei Aline Lercher aus Tagelswangen ZH aus. Sie schlug mit ihren Zähnen am Hinterkopf ihres Sohnes Marin auf, als ein anderer Scooter in sie hineinfuhr. Es entstanden Zahnarztkosten von 3700 Franken.
Aline Lercher war damals Hausfrau und hatte deshalb keine betriebliche Unfallversicherung. Also sandte sie die Rechnung an die Xundheit. Dort biss sie auf Granit: Ein solcher Zusammenstoss gehöre zum programmgemässen Ablauf», im Putschauto würden solche Kollisionen geradezu gesucht, schrieb die Xundheit im August 2005. Darum gebe es kein Geld.
Die Xundheit muss trotzdem zahlen. Denn der K-Tipp hat dem Opfer Rechtsschutz gegeben und den Fall vor Gericht gezogen. Mittlerweile entschied das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich positiv: Solche Geschehnisse seien als Unfall zu betrachten. Der Entscheid fiel auch deshalb so aus, weil das Bundesgericht seine Praxis in der Zwischenzeit geändert hatte (siehe K-Tipp 3/08).
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