Der Flug mit Swiss nach Frankfurt fand ohne den Arbeitskollegen von Fritz Thomas Klein statt. Dieser hatte die Reise aus geschäftlichen Gründen kurzfristig absagen müssen. Klein, der auch das Ticket seines Kollegen gebucht hatte, bat Swiss deshalb umgehend um Rückerstattung der Flughafen- und Sicherheitstaxen über Fr. 139.50.
Dann begann das lange Warten. Beharrlich erkundigte sich Klein bei Swiss immer wieder nach dem Stand der Dinge. Eine Antwort erhielt er nie, höchstens Bestätigungen für den Eingang seiner Anfragen. Erst nach sechs Monaten trafen die Fr. 139.50 auf seinem Konto ein.
Warum die Sache so harzig lief, kann Swiss «zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr nachvollziehen». Eigentlich dauert die Bearbeitung von Rückvergütungsbegehren nach Angaben der Airline in der Regel vier bis sechs Wochen.
Doch auch Engin Sirin aus Bern brauchte viel Geduld. Swiss erstattete ihm für ein nicht eingelöstes Ticket Zürich–Düsseldorf zunächst nur die Hälfte der für Flughafen- und Sicherheitstaxen bezahlten Fr. 128.50 – und zog zudem 50 Franken Bearbeitungsgebühr ab.
Swiss liess Kunden monatelang warten
Damit liess sich Sirin nicht abspeisen. Er wandte sich an die Rechtsberatung des K-Tipp. Deren erste Anfrage beantwortete Swiss zwar nicht, doch nach der zweiten erhielt Sirin die 50-fränkige Bearbeitungsgebühr und nach der dritten die zweite Hälfte der Taxen zurück. Gedauert hat das Ganze über fünf Monate.
Die Beispiele zeigen: Bei der Rückforderung von Flughafen- und Sicherheitstaxen führt oft nur Hartnäckigkeit zum Erfolg. Das hat die Zeitschrift Saldo schon vor Jahresfrist mit einer Stichprobe bei mehreren Airlines festgestellt.
Dabei haben Passagiere, die einen Flug verfallen lassen, eindeutig Anrecht auf Rückerstattung der Taxen. Das gilt auch dann, wenn bei einem Retourticket nur ein Flug nicht angetreten wird. Airlines müssen den Flughäfen die Taxen bloss für jene Passagiere abliefern, die an Bord sind.
Erhoben werden die Taxen für die Benutzung der Airport-Infrastruktur und das Bereitstellen der Sicherheitseinrichtungen. Die Airlines kassieren sie zusammen mit dem Ticketpreis ein, zahlen sie aber Passagieren, die einem gebuchten Flug fernbleiben, kaum je unaufgefordert zurück.
Hartnäckig bleiben- Wer von einer Airline bereits bezahlte Flughafen- und Sicherheitstaxen zurückhaben will, muss in die Offensive gehen – und unnachgiebig bleiben, falls die berechtigte Rückforderung nicht gleich erfüllt werden sollte.
- Wurde der Flug über ein Reisebüro gebucht, ist dieses die erste Anlaufstelle für die Rückforderung. Andernfalls wendet man sich direkt an die betreffende Fluggesellschaft.
- Die Höhe der Taxen steht auf dem Ticket oder, bei elektronischen Tickets, in der Buchungsbestätigung. Swiss führt die in der Schweiz und die im Ausland anfallenden Flughafentaxen sowie die Sicherheitstaxen einzeln auf.