Ein Mann wollte in einem Wohnhaus vom 4. Stock ins Parterre fahren. Doch der entsprechende Magnetschalter machte einen Zählfehler, worauf der Liftbenutzer ungebremst im Liftschacht auf den Auffahrpuffer prallte - und sich dabei verletzte.



Nun hat das Bundesgericht festgestellt: Der Hausbesitzer muss für die Folgen aufgrund seiner Werkeigentümerhaftung einstehen, denn das «Werk» (der Lift) war mangelhaft.



Grund: Es war bekannt, dass das Aussetzen des Zähl-Magne...