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30.04.2014
Firmen, die fertig zubereitetes Essen nach Hause liefern, müssen die Herkunft von Fleisch und Fisch angeben. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für Restaurants, so das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit. Bei Bestellungen via Internet müsse das Produktionsland auf der Homepage der Lieferanten angegeben werden. Laut dem Bundesamt genügt es nicht, die Herkunft bei der Aushändigung des Essens zu deklarieren: «Die Konsumenten brauchen diese Information vor dem Kaufentscheid.»
Auf vielen der offiziellen Internetseiten von Lieferdiensten ist jedoch keine Deklaration zu finden – so zum Beispiel beim in der Deutschschweiz tätigen «Pizza-Blitz». Das Gleiche gilt für «India 4U» in Bern.
Auch auf Vermittlungsplattformen wie Eat.ch und Foodarena.ch fehlen die Deklarationen. Da diese Firmen selbst keine Esswaren ausliefern, sind sie auch nicht dazu verpflichtet. Doch die Plattform Mosi.ch geht mit gutem Beispiel voran: Unter dem Menüpunkt «Infos» kann man die Restaurant-Liste inkl. Fleischdeklaration herunterladen.
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