Die Prämie der Hausratversicherung richtet sich nach dem Neuwert des Hausrats. Ein Beispiel: In einer üblichen Vier-zimmerwohnung mit vier Personen und mittlerem Einrichtungsstandard stehen Gegenstände im Wert von rund 140 000 Franken herum.
Doch diese Summe ist nicht in Stein gemeisselt, denn die meisten Hausratpolicen haben eine Indexierung. Sie hat zur Folge, dass die Versicherungssumme jedes Jahr einem Index angepasst wird. Das soll die Tatsache auffangen, dass der Neuwert des Hausrats wegen der gestiegenen Anschaffungskosten steigen kann. Oder allenfalls auch sinken. Diese teuerungsbedingte Veränderung der Versicherungssumme schlägt sich linear auf die Prämie nieder.
Die zwei Indexe der Versicherungen
Allerdings operieren die Versicherer mit zwei unterschiedlichen Indexen:
- Einige wenden den Hausratindex des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) an. Der SVV-Index bezieht sich einzig auf Warengruppen, die den Haushalt auch effektiv ausmachen. Im Wesentlichen sind das Möbel, Haushaltgeräte, Einrichtungsgegenstände, Kleider und Schuhe, Geschirr, Unterhaltungselektronik, Kameras und Computer. Die Grafik (rote Balken) zeigt: Dieser Index ist seit 2011 stark gesunken – von 216 auf 201 Punkte –, weil diese Warengruppen insgesamt günstiger wurden.
Nach dem SVV-Index richten sich Allianz, Generali, Vaudoise, Zürich und Zurichconnect.ch. Sie haben die Prämien in den letzten Jahren entsprechend angepasst. Die Allianz zum Beispiel sagt, sie habe ihre Prämien in zwei Schritten um 3,7 bzw. 3,4 Prozent gesenkt und so in diesem Jahr von ihren Kunden insgesamt 6 Millionen Franken weniger verlangt als 2012.
Auch die Axa Winterthur operiert mit dem SVV-Index. Sie hat allerdings die nötig gewordene Senkung mit einer generellen Tariferhöhung kompensiert. Diese sei wegen der «massiv angestiegenen Diebstahlschäden» nötig geworden, so die Axa.
- Die anderen Versicherer gehen nach dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK). Dieser ist in den letzten Jahren mehr oder weniger stabil geblieben. Nur: Der LIK umfasst viele Kostenfaktoren, die mit dem Hausrat nichts zu tun haben – etwa Miete, Nahrungsmittel, Alkohol, Tabak, Energie, Autokauf, Benzin, Freizeit und Kultur sowie Restaurant- und Hotelausgaben.
Der LIK ist massgebend bei Basler, Helvetia, Nationale und Smile Direkt. Er kommt auch beim Marktführer Mobiliar zur Anwendung. Die Mobiliar hat bei der Hausratversicherung einen geschätzten Marktanteil von 30 Prozent. Verglichen mit dem dreimal kleineren Marktanteil der Allianz ergibt eine grobe Überschlagsrechnung: Die Mobiliar hat in diesem Jahr gegenüber 2012 von ihren Kunden 18 Millionen Franken zu viel verlangt.
Die Mobiliar entgegnet schlicht: «Wir erachten den LIK als realitätsnahen und fairen Indexwert für unsere Hausratkunden.» Andere Versicherer geben zu, dass der LIK «nicht ganz präzis» sei. Viele betonen, laufende Neuanschaffungen in einem Hausrat würden die Versicherungssumme stärker beeinflussen als die Teuerung.
In der Tat: Bei der Indexierung geht es nur um den Ausgleich der Preisveränderungen. Zukäufe von Hausrat sind nicht berücksichtigt. Hier deshalb Tipps zur Festlegung der Versicherungssumme:
- Eine korrekte Versicherungssumme sollte dem aktuellen Wiederbeschaffungswert des gesamten Hausrats entsprechen. Die Altersentwertung bei älteren Sachen spielt hier keine Rolle: Verbrennt ein altes Sofa, zahlt die Versicherung ein neues in der gleichen Qualität zum heutigen Preis.
- Erfassen Sie alle Gegenstände sorgfältig. Vergessen Sie Keller, Estrich, Balkon, Sitzplatz, Übungsraum, Bastelraum und Garage nicht. Auch Geschenke gehören zum Hausrat, ebenso Reservebrillen, Hörapparate, Haustiere (inkl. Terrarien usw.), geleaste und gemietete Gegenstände, Vereinstrachten oder -uniformen, Militärsachen, Campingausrüstung und Weinkeller.
- Es lohnt sich, alle drei bis fünf Jahre oder beim Zügeln den Wert des Hausrats und die Versicherungssumme zu überprüfen. Eine Anpassung ist jederzeit möglich – auch bei langjährigen Verträgen.
- Wer den Neuwert seines Hausrats unterschätzt und ihn nicht gemäss dem effektiven Neuanschaffungspreis versichert, ist unterversichert. Das kann im Schadenfall zu einer Leistungskürzung führen. Und zwar auch bei einem Teilschaden.
- Beispiel: Der Hausrat ist 100 000 Franken wert, die Versicherungssumme der Police beträgt aber nur
80 000 Franken (= 80%). Bei einem Totalverlust erhält der Versicherte nur 80 000 Franken. Bei einem Teilschaden gilt dann analog: Beträgt die Schadensumme 25 000 Franken, werden nach einem Schaden anteilsmässig auch nur 80 Prozent ersetzt, im konkreten Beispiel also nur 20 000 Franken.
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