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Ja. Beim von Ihnen abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft. Es kann innert 14 Tagen widerrufen werden. Diese Frist beginnt erst, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert worden ist. Kein Recht auf Widerruf hat, wer die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht beziehungsweise selbst initiiert hat. Davon kann aber nicht die Rede sein, wenn man bei einem nicht angeforderten Telefonanruf einem Vertreterbesuch zustimmt. Sie können den Vertrag somit widerrufen und den bezahlten Kaufpreis zurückfordern.
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