Auf Roger Lamperts Website Fit4morefun.ch heisst es: «Ich begleite Sie auf Ihrem Weg zum Traumkörper.» Lampert ist laut Eigenwerbung diplomierter Fitnesstrainer und arbeitet angeblich als Personaltrainer beim Medienverlag Ringier.
Auf der Suche nach neuen Kunden meldete sich Lampert am 5. Dezember vergangenen Jahres in der Alterswohnung der 93-jährigen Hildegard Marty in Lachen SZ. Bei Roger Lamperts Besuch unterschrieb sie einen als «Auftrag» bezeichneten Vertrag für 52 Trainingslektionen à 190 Franken – also für total 9980 Franken. Wie es zum Vertragsabschluss kam, weiss die betagte Schwyzerin nicht mehr.
Vertrag war ein Haustürgeschäft
Bruno Marty ist der Bruder der Seniorin. Er sagt gegenüber dem K-Tipp, seine Schwester sei vergesslich und leide an einer beginnenden Altersdemenz. Der 78-Jährige erledigt deshalb für die alleinstehende Hildegard Marty die Zahlungen. Als er solche am 6. Dezember vornehmen wollte, fand er den von seiner Schwester unterzeichneten Vertrag samt Rechnung.
Auf Anraten der K-Tipp-Rechtsberatung widerrief Marty drei Tage später den Vertrag per Einschreiben. Denn dabei handelte es sich um ein sogenanntes Haustürgeschäft. Von solchen Verträgen kann man innert 14 Tagen zurücktreten. Roger Lampert holte Bruno Martys Schreiben am 3. Januar bei der Post ab.
Forderung per Rechtsvorschlag gestoppt
Schon am 12. Dezember hatte Lampert Hildegard Marty eine «Zahlungserinnerung» in der Höhe von Fr. 10'477.70 geschickt – mit der Aufforderung, den Betrag «umgehend einzuzahlen, damit es nicht zu einer Mahnung kommt». Bruno Marty zahlte nicht.
Am 20. Januar leitete Lampert die Betreibung ein. Bruno Marty holte den Zahlungsbefehl am nächsten Tag beim Betreibungsamt ab und erhob dagegen Rechtsvorschlag. So konnte er die Betreibung stoppen. Seitdem haben Marty und seine Schwester von Lampert nichts gehört.
Ringier verneint Verbindung zu Lampert
Der K-Tipp erkundigte sich bei Roger Lampert, worin die 52 Trainingslektionen mit Hildegard Marty bestanden hätten – und weshalb er von der Schwyzer Seniorin über 10'000 Franken fordert, obwohl sie den Vertrag rechtzeitig widerrufen hatte. Lampert beantwortete die Anfrage nicht. Hingegen meldete sich die Pressestelle des Unternehmens Ringier: «Uns ist nicht bekannt, dass Roger Lampert bei Ringier Personaltrainer ist», sagt eine Verlagssprecherin gegenüber dem K-Tipp.
So widerrufen Sie Haustürgeschäfte
Rechtlich liegt ein Haustürgeschäft vor, wenn ein Vertrag zu Hause, am Arbeitsplatz, am Telefon, in der Öffentlichkeit oder auf einem Ausflug unterschrieben wird, ohne dass man die Vertragsverhandlungen gewünscht hat. Der Vertrag muss für den privaten Gebrauch bestimmt sein und der Betrag über 100 Franken liegen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt Folgendes:
- Solche Verträge können innert 14 Tagen ohne Begründung widerrufen werden. Diese Frist läuft ab dem Datum, an dem man über die Widerrufsfrist informiert wurde. Steht in einem Vertrag nichts dazu, kann man ihn jederzeit widerrufen.
- Der Widerruf muss schriftlich erfolgen – am besten geschieht dies mit einem eingeschriebenen Brief. Den Postbeleg sollte man zu Beweiszwecken aufbewahren.
- Ein Musterbrief des K-Tipp für den Widerruf eines Kaufvertrags ist im Internet zu finden unter Ktipp.ch → Service → Musterbriefe → Widerruf Kaufvertrag.