Eine Frau verkaufte ein Haus. Dabei verschwieg sie, dass die Heizung aufgrund einer Verfügung der Gemeinde saniert werden musste. Als die Käufer das bemerkten, traten sie vom Kaufvertrag zurück und verlangten die Rückerstattung der bereits geleisteten Anzahlung von 30 000 Franken.

Das Bundesgericht gibt den Käufern recht, indem es das Verhalten der Verkäuferin als absichtliche Täuschung taxiert. Im Wissen um die Sanierungskosten hätten die Käufer im Kaufvertrag auf eine tiefere Kaufsumme gepocht.  

Bundesgericht, Urteil 4A_721/2011 vom 3. 5. 2012