Inhalt
Nein. Das vorbezogene Kapital muss beim Verkauf der Liegenschaft in die Pensionskasse zurückgezahlt werden. Ausnahme: Beabsichtigen Sie, mit dem in Ihr Haus investierten Pensionskassengeld innert zwei Jahren nach dem Verkauf erneut selbstgenutztes Wohneigentum zu kaufen, können Sie das Geld vorläufig auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank einzahlen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden