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K-Tipp 05/2025
08.03.2025
Letzte Aktualisierung:
12.03.2025
12.03.2025
Der Verkäufer muss die Immobilie leer und sauber übergeben, aber nicht bis ins letzte Detail reinigen. Zumindest Bad und Küche sollte er grob putzen und die Böden saugen oder wischen. Will der Käufer eine weitergehende Reinigung, müsste man dies im Kaufvertrag festlegen. Anders bei Mietern: Ist nichts anderes vereinbart, müssen sie die Wohnung gründlich gereinigt übergeben.
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