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Ja. Grundsätzlich darf der Vermieter die tatsächlich durch den Hauswart entstanden Kosten auf den Mieter überwälzen. Darunter fallen eben auch die Auslagen für den erkrankten Abwart und jene für einen Ersatzhauswart.
Ja. Grundsätzlich darf der Vermieter die tatsächlich durch den Hauswart entstanden Kosten auf den Mieter überwälzen. Darunter fallen eben auch die Auslagen für den erkrankten Abwart und jene für einen Ersatzhauswart.
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