Inhalt
Eine 31-Jährige aus dem Kanton Zürich gebar einen Sohn per Kaiserschnitt. Fünf Tage später entfernte ihr ein Arzt wegen Entzündungen die Gebärmutter. Die Patientin war bei der Generali gegen Unfälle versichert und forderte die Übernahme der Heilungskosten sowie ein Schmerzensgeld. Die Generali verweigerte die Leistung. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht gaben ihr recht: Es liege kein Unfall vor, da die Ärzte beim Kaiserschnitt keinen groben Behandlungsfehler gemacht hätten.
Bundesgericht, Urteil 8C_83/2024 vom 27.11.2024
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden