Eine 31-Jährige aus dem Kanton Zürich gebar einen Sohn per Kaiserschnitt. Fünf Tage später entfernte ihr ein Arzt wegen Entzündungen die Gebärmutter. Die Patientin war bei der ­Generali gegen Unfälle versichert und forderte die Übernahme der Heilungskosten sowie ein Schmerzensgeld. Die Generali verweigerte die Leistung. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht gaben ihr recht: Es liege kein Unfall vor, da die Ärzte beim Kaiserschnitt keinen groben Behandlungsfehler gemacht hätten.

Bundesgericht, Urteil 8C_83/2024 vom 27.11.2024