Eine Frau lebt in einem Behindertenheim im Kanton Bern; ihre Schriften sind aber am Wohnort der Eltern im Kanton Waadt deponiert. Als die Frau notfallmässig in eine psychiatrische Klinik im Kanton Bern eingewiesen wurde, hätte der Kanton Waadt einen Teil der Kosten für diese ausserkantonale Behandlung übernehmen müssen; er weigerte sich aber mit der Begründung, die Frau lebe ja im Kanton Bern.



Falsch, sagt das Bundesgericht. Die Patientin hat ihren zivilrechtlichen Wohnsitz ...