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Falls Sie bei der Heirat entscheiden, dass Sie und Ihre Partnerin je Ihren bisherigen Nachnamen behalten, können Sie wählen, welchen der beiden Ledignamen Ihre Tochter tragen soll. Sie darf also weiterhin Lüthi heissen. Sie können aber auch verlangen, dass die Tochter neu Gross heissen soll. Der gewählte Name gilt dann auch für weitere gemeinsame Kinder.
Entscheiden Sie und Ihre Partnerin sich bei der Heirat für einen gemeinsamen Familiennamen, erhält Ihre Tochter automatisch den gemeinsamen Familiennamen als Nachnamen.
Wichtig: Ist ein Kind bei der Heirat der Eltern bereits zwölf Jahre alt, kann sein Name nur geändert werden, wenn auch das Kind der Namensänderung zustimmt.
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