Nein. Die Heizkosten für eine leerstehende Wohnung gehen zu Lasten des Vermieters. Allerdings: Kann der Vermieter nachweisen, dass er die leerstehende Wohnung nur gerade so knapp beheizt hat, dass keine Frostschäden entstehen konnten, muss er nicht den ganzen Sechstel der Heizkosten übernehmen, sondern nur die Hälfte. Der Rest geht auf die anderen Mieter.

Dies gilt etwa bei 6-Familien-Häusern. Bei 2- bis 3-Familien-Häusern muss der Vermieter nur ein Drittel der Kosten übernehmen, die eigentlich auf die leerstehende Wohnung fallen würden. Bei Büro- und Geschäftshäusern sowie bei Wohnhäusern mit über acht Wohnungen sind es zwei Drittel.