Beim Ausfüllen des Steuerformulars sind auch die Abzüge wichtig - etwa die «Krankheitskosten». Abzugsberechtigt sind hier in der Regel Arznei-, Arzt- und Zahnarztkosten, soweit sie nicht von einer Versicherung übernommen werden. Bedingung ist zudem, dass diese Kosten einen gewissen Teil des Reineinkommens übersteigen (in vielen Kantonen liegt die Grenze bei 5 Prozent).



Hilfreich ist, wenn die eigene Krankenkasse dem Steuerzahler eine Aufstellung macht, die über seine selber...