Verbotene Ungleichbehandlung durch die Pensionskasse: Das was das Thema im K-Tipp 6/2015. Damals ging es um eine Frau, die Ende 2013 aus ihrer Pensionskasse Comunitas austrat. Sie war somit bis zum letzten Tag des Jahres versichert und hatte dafür auch Prämien gezahlt.
Dennoch verweigerte ihr die Pensionskasse die Zinsvergütung fürs ganze Jahr. Versicherte hingegen, die sowohl 2013 als auch im Folgejahr noch dabei waren, erhielten 1 Prozent auf ihr Altersguthaben. Diese unterschiedliche Verzinsung für zwei Gruppen von Versicherten mit ganzjähriger Beitragsdauer hat das Bundesgericht verboten.
André Perret aus Kreuzlingen TG hat den K-Tipp-Artikel gelesen und sofort realisiert: «Meine Pensionskasse Helsana hat mich im Vergleich zu anderen Versicherten ebenfalls ungleich behandelt.» Perret wurde Ende 2014 pensioniert und bezieht jetzt eine Rente. Er war also bis zum letzten Tag versichert. Dennoch verzinste die Helsana sein Altersguthaben für das Jahr 2014 nur mit 1,75 Prozent. Diejenigen Angestellten hingegen, die auch 2015 noch im Betrieb waren, erhielten für das vorangegangene Jahr 4 Prozent.
Perret wandte sich mit dem K-Tipp-Artikel an den Pensionskassen-Geschäftsführer Ulrich Amgwerd – und blitzte ab. Amgwerd mailte ihm, der K-Tipp-Artikel beziehe sich auf Pensionskassen, die die Verzinsung bei Pensionierungen nicht klar geregelt hätten. Das Helsana-Reglement hingegen sei «unmissverständlich».
Passus doch nicht «unmissverständlich»
Im Kasten links ist der entsprechende Reglements-Passus im Wortlaut abgedruckt. Was Amgwerd als «unmissverständlich» bezeichnet und seinen Kunden zumutet, ist ein Satzungetüm, aus dem vielleicht Spezialisten schlau werden, Laien hingegen garantiert nicht.
Inzwischen musste die Helsana einräumen, dass der Passus nicht «unmissverständlich» sei. In der Antwort an den K-Tipp steht, das Reglement äussere sich «nicht vollständig klar» zur Behandlung von Versicherten, die Ende Jahr in Pension gehen und dann eine Rente beziehen.
Deshalb ist die Helsana auf ihren Entscheid zurückgekommen. Perret erhält nun für das Jahr 2014 doch die gleiche Verzinsung wie alle anderen Angestellten, die während des ganzen Jahres dabei waren. Weil Perret nebst seiner Altersrente noch zwei Kinderrenten für Kinder unter 18 Jahren bezieht, erhöht sich sein Rentenanspruch um rund 123 Franken pro Monat. Die Helsana hat mitgeteilt, es seien fünf Rentner betroffen, die jetzt eine Korrektur erhalten.
Pensionskassen-Jargon im Original: Verstehen Sie das?
«Der Stiftungsrat legt die folgenden Zinssätze für die Verzinsung der Sparguthaben fest:
Jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres den Jahresendzinssatz für die Verzinsung der Sparguthaben der Mitglieder, bei denen es im abgelaufenen Kalenderjahr zu keiner Mutation kam, die eine Berechnung der Austrittsleistung erforderte (Austritt, Eintritt Versicherungsfall, Pensionierung) und die am 1. Januar des laufenden Kalenderjahres bei der Pensionskasse weiterhin aktiv versichert sind, für das abgelaufene Kalenderjahr (retrospektive Sicht).
Jeweils am Ende eines Kalenderjahres den prospektiven Mutationszinssatz für die Verzinsung der Sparguthaben derjenigen Mitglieder, die im folgenden Kalenderjahr aus der Pensionskasse austreten oder pensioniert werden (1. Januar bis und mit 31. Dezember) oder in sonstigen Fällen, bei denen eine Berechnung der Austrittsleistung erforderlich ist (prospektive Sicht).»