Jane Kerrison aus Arbon TG ist Vorsorgebeauftragte ihrer 87-jährigen Tante, die an Demenz erkrankt ist und nicht mehr allein leben kann. Die Thurgauerin suchte eine Betreuerin, die bei der Seniorin einziehen und sie beim Kochen, Putzen und Einkaufen unterstützen sollte.
Dafür vereinbarte Kerrison ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin der Cura-Pflege GmbH mit Sitz in Zürich. Die Firma verleiht Betreuer in private Haushalte. Kerrison strich im Gespräch heraus, dass für die Betreuung ihrer Tante gute Deutschkenntnisse wichtig seien. Denn dieser fällt es wegen ihrer Demenz schwer, Vertrauen zu ihr unbekannten Leuten aufzubauen.
Die Mitarbeiterin der Cura-Pflege GmbH versicherte, man werde eine geeignete Betreuerin finden. Am Schluss des Gesprächs unterzeichnete Kerrison eine Betreuungsvereinbarung. Darin wurde für die Pflegedienstleistungen ein Honorar von 325 Franken pro Tag vereinbart und der Arbeitsbeginn der Betreuerin auf den 26. August 2024 festgelegt. Die Details und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die erste Monatsrechnung über 9750 Franken erhielt Kerrison erst später. Das Geld musste sie noch vor Arbeitsbeginn überweisen.
Betreuung bereits nach elf Tagen beendet
Die vermittelte Betreuerin begann am vereinbarten Datum. Es handelte sich um eine Ungarin, die nur wenig Deutsch sprach. Die ersten Betreuungsversuche verliefen schwierig. Die demente Frau weigerte sich, die Betreuerin bei sich einziehen zu lassen.
Nach elf Tagen brach Jane Kerrison den Versuch wieder ab. Sie kündigte den Vertrag. Die Cura-Pflege GmbH akzeptierte die Kündigung, forderte aber weitere 3575 Franken für die ersten elf Tage des folgenden Monats. Der Vertrag sehe eine Kündigungsfrist von 30 Tagen vor.
Kerrison weigerte sich zu zahlen, da die Betreuerin nicht den Anforderungen entsprach. Zudem habe sie die AGB erst erhalten, nachdem sie den Vertrag unterzeichnet hatte. Die Cura-Pflege GmbH drohte darauf mit der Betreibung. Kerrison sei mündlich über die Kündigungsfrist informiert worden und habe mit ihrer Unterschrift die Annahme der AGB bestätigt. Die Betreuerin spreche ausreichend Deutsch.
Rainer Perprunner ist Vorstandsmitglied bei dem Verband Zuhause Leben, einem Zusammenschluss von Betreuungsagenturen in der Schweiz. Er empfiehlt, beim Abschluss solcher Verträge unbedingt auf einer Probezeit zu bestehen. «Es kommt immer wieder vor, dass jemand mit einer Betreuerin nicht einverstanden ist», sagt Perprunner. Das zeige seine Erfahrung. «Daher sollte man in einer ersten Phase die Möglichkeit haben, schnell eine Ersatzlösung zu finden oder vom Vertrag zurückzutreten.»
Viele Betreuungsunternehmen sehen laut Perprunner eine Probezeit ohne Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten vor. Eine professionelle Betreuung zu Hause, bei der die Betreuerin im Haushalt wohnt, kostet gemäss dem Verbandsexperten mindestens 6000 Franken im Monat.
Betreuung zu Hause: Tipps zu Personalsuche und Verträgen
- Wer in der Schweiz Personal vermittelt oder verleiht, braucht eine Bewilligung des Kantons. Kommen die Betreuer aus dem Ausland, ist zusätzlich eine Bewilligung des Staatssekretariats für Wirtschaft nötig. Auf einer Website des Seco sind alle bewilligten Firmen aufgeführt. Eine Bewilligung ist allerdings kein Garant für Qualität.
- Auch die lokale Spitex oder die Pro Senectute können bei der Suche nach seriösen Firmen weiterhelfen.
- Vor dem Abschluss eines Vertrags sollte man mehrere Angebote vergleichen. Wichtig: Unbedingt eine Probezeit mit kurzer Kündigungsfrist vereinbaren. Verträge sollten die zu erbringenden Leistungen und die Kosten genau auflisten. Der Vertrag mit einer Personalverleihagentur muss schriftlich abgeschlossen werden. Darin müssen die beruflichen Qualifikationen des Angestellten und die Arbeitszeit aufgelistet sein.
- Anders als eine Pflege etwa durch Angehörige oder die Spitex muss man eine Haushaltshilfe zu Hause selber bezahlen.
- Es ist auch möglich, eine Betreuerin selber anzustellen statt bei einer Agentur zu buchen. Dann gelten kantonale Normalarbeitsverträge. Nachteile einer solchen Anstellung: Man hat alle Pflichten eines Arbeitgebers, inklusive Sozial- und Privatversicherungen, und muss den Lohn auch während der Ferien und bei Krankheit zahlen.
- Achtung: Einige Verleiherfirmen verbieten Kunden, Betreuer direkt zu beschäftigen. Solche Vereinbarungen sind aber ungültig. Die Firma darf jedoch eine Entschädigung von maximal drei Monatsgebühren fordern, falls dies vereinbart wurde und der Verleihvertrag weniger als drei Monate dauerte. Nach drei Monaten darf man laut Gesetz den Angestellten ohne eine Gebühr direkt beschäftigen.