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Zu Hause lebende IV-Bezüger mit Hilflosenentschädigung können für Hilfeleistungen Dritter im Alltag einen Assistenzbeitrag beantragen. Massgebend für dessen Höhe ist der zeitliche Hilfsbedarf. Bei einer alleinerziehenden Paraplegikerin mit zwei kleinen Kindern ging die Ausgleichskasse des Kantons Zürich von 14 Stunden pro Woche aus – gestützt auf Standardwerte der IV-Stellen. Die Frau wehrte sich vor Bundesgericht erfolgreich: Die Standardwerte seien zu tief. Die IV-Stelle muss nun den tatsächlichen Bedarf abklären.
Bundesgericht, Urteil 9C_538/2021 vom 6. September 2022
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