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Im Fall Ihrer Mutter, ja. Zwar gehört die Hilflosenentschädigung beim Berechnen des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL) im Normalfall nicht zu den anrechenbaren Einnahmen. Es gibt aber eine Ausnahme: Sind in der Tagestaxe des Heims oder Spitals die Kosten für die Pflege einer hilflosen Person enthalten (und wird diese spezielle Pflege nicht separat in Rechnung gestellt), wird die staatliche Hilflosenentschädigung bei der EL-Berechnung als Einnahme angerechnet. Dies ist bei Ihrer Mutter der Fall.
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