Der K-Tipp hat in der Deutschschweiz zehn Autogaragen unterschiedlicher Grösse besucht. Die Stichprobe galt der Überprüfung der Preisanschrift. Laut Gesetz müssen die Servicekosten «leicht zugänglich und gut lesbar» deklariert sein. So schreibt es seit 2012 die Preisbekanntgabe-Verordnung vor.
Ergebnis der Stichprobe: Vier Mal fehlte jeder Hinweis auf die Preise. Zwei Mal waren diese bloss in der Nähe der Kundendienstschalter, aber nicht im Eingangsbereich zu finden. Vier Garagisten setzen die Vorschrift um (siehe Kasten).
Preistafeln vergessen oder «verschollen»
Licht und Schatten zeigten sich bei der Zentralschweizer Auto Wild AG (Renault, Dacia): In der Niederlassung in Kriens LU waren die Preise korrekt mit Schildern versehen. In der Niederlassung in Baar ZG fehlte hingegen die vorgeschriebene Preisbekanntgabe.
Geschäftsführer Reto Wild sagt auf Nachfrage des K-Tipp, man habe dort das entsprechende Schild nach einem Umbau vergessen. Wild verspricht, den Missstand zu beheben.
Ebenfalls nach einem Umbau war die Preistafel der Elite-Garage in Arbon TG «verschollen». Mittlerweile sei sie wieder angebracht, sagt das Autohaus.
Das gleiche Bild bei der Garage Ebneter in Bühler AR (Subaru): Bei der Aktualisierung der Preistafel sei vergessen worden, diese wieder aufzustellen. Der Fehler werde «baldmöglichst bereinigt». Keine Auskunft erhielt der K-Tipp von der Tödi-Garage AG in Bilten GL (Fiat, Jeep).
Nicht auf den ersten Blick zu sehen waren die Preistafeln bei den Grossgaragen Kenny’s Auto-Center in Wettingen AG (Mercedes-Benz) und bei der Amag in Buchs SG (Volkswagen). Die Tafeln waren bei den Kundendienstschaltern, aber nicht beim Empfang angebracht, weshalb man sie suchen musste. Bei Autorama in Buchs SG (Ford) waren die Preise hingegen beim Eingang auf einer Würfelsäule ausgewiesen.
Vorbildlich zeigten sich auch die Garage Max Keller AG in Pratteln BL (Toyota) und die Rütli-Garage AG in Dietlikon ZH (Peugeot): Dort waren die Preisinformationen am Empfang zu finden.
Kantone kontrollieren Betriebe kaum
Die Oberaufsicht über die Einhaltung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) liegt beim Staatssekretariat für Wirtschaft. Die Kontrolle der Betriebe vor Ort aber falle in den Aufgabenbereich der Kantone, sagt das Staatssekretariat. «Ein möglicher Verstoss ist von der zuständigen kantonalen Stelle zu untersuchen und bei der zuständigen Strafverfolgungsinstanz zu verzeigen.»
Bei einem Verstoss gegen die Verordnung droht theoretisch eine Busse von bis zu 20 000 Franken. Eine K-Tipp-Anfrage bei fünf grossen Kantonen zeigt jedoch: Zu Anzeigen wegen fehlender Preisanschrift kommt es höchstens in Einzelfällen. Ob dabei auch Autogaragen betroffen sind, dazu erhielt der K-Tipp keine Auskunft.
Preisanschrift: Resultate der Stichprobe
Gut: Hier waren die Preisinformationen leicht zu finden.
- Auto Wild AG, Kriens LU
- Autorama, Buchs SG
- Garage Max Keller, Pratteln BL
- Rütli-Garage AG, Dietlikon ZH
Mangelhaft:Hier musste man die Preisinformationen suchen:
- Amag, Buchs SG
- Kenny’s Auto-Center, Wettingen AG
Schlecht: Hier suchte man die Preisinformationen vergeblich:
- Auto Wild AG, Baar ZG
- Elite-Garage, Arbon TG
- Garage Ebneter, Bühler AR
- Tödi-Garage, Bilten GL