Ein Ehepaar rechnete bei der Grundversicherung der Krankenkasse die Rabatte bei den höheren Franchisen nach. Dabei zeigte sich, dass die Krankenkasse bei den Franchisen 500, 1000, 1500 und 2000 Franken bei jeder höheren Stufe die Prämie um jeweils 30 oder 32 Franken ermässigte. Beim Sprung von 2000 auf 2500 Franken hingegen sank die Prämie nur um 13 Franken. Das geht so in Ordnung, befand das Bundesgericht. Denn einerseits macht das Gesetz für die Abstufung keine Vorschriften. Und andererseits ist der Rabatt bei der höchsten Franchise von 2500 Franken gesetzlich beschränkt.     

Bundesgericht, Urteil 9C_480/2010 vom 27. 7. 2010