Firmen und Verbände können mit Krankenkassen Kollektivverträge abschliessen, damit Angestellte bzw. Mitglieder von vergünstigten Prämien profitieren. Das gilt jedoch nur für freiwillige Zusatzversicherungen wie zum Beispiel Spitalzusätze. Die Kollektivrabatte betragen bis zu 35 Prozent. Möglich ist dies, weil die Krankenkassen mit Kollektivversicherungen ihre Kosten senken können, etwa weil der administrative Aufwand geringer ist oder je nach versicherter Gruppe die Risiken tiefer.
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) wirft nun einigen Krankenkassen vor, sie hätten zu hohe Rabatte gewährt. Laut Gesetz müssen die Rabatte betriebswirtschaftlich oder statistisch begründbar sein. Der Rabatt darf also nicht höher sein als die durch den Kollektivvertrag eingesparten Kosten. Laut Finma war das nicht immer der Fall.
Seit Ende Juli dürfen die Kassen deshalb bei Neuabschlüssen und Verlängerungen von Kollektivverträgen nur noch maximal 10 Prozent Rabatt geben. Ausnahmen sind laut Finma möglich, müssen jedoch vorgängig bewilligt werden.
Die Finma ist als Aufsichtsbehörde dafür verantwortlich, dass die Versicherungen genügend finanzielle Reserven haben. Entsprechend ist sie daran interessiert, dass die Gesellschaften hohe Gewinne machen. Der Finma-Entscheid bedeutet: Krankenkassen können sich über höhere Einnahmen freuen, viele Kollektivversicherte müssen höhere Prämien zahlen. Und dies in einem Geschäftszweig, der für die Versicherer ohnehin schon sehr lukrativ ist. Beispiele:
Concordia
Der Gewinn bei den Zusatzversicherungen betrug letztes Jahr 71 Millionen Franken. Die Kasse gibt an, sie müsse die Prämien trotzdem bei 220 000 Kollektivversicherten erhöhen.
Helsana
Sie erwirtschaftete letztes Jahr mit Zusatzversicherungen einen Gewinn von über 126 Millionen Franken. Laut Sprecher Stefan Heini muss Helsana den Kollektivrabatt bei über 36 000 Versicherten kürzen und bei mehr als 28 000 gar ganz streichen.
Sanitas
Letztes Jahr resultierte aus den Zusatzversicherungen ein Gewinn von fast 95 Millionen Franken. Die Krankenkasse wollte dem K-Tipp keine Auskunft zur Zahl der Mitglieder geben, die mit einer Prämienerhöhung rechnen müssen.
Concordia: Günstigere Spitalversicherungen
Immerhin: Mehrere Krankenkassen wollen Mehreinnahmen aus Kollektivversicherungen dazu verwenden, andere Prämien zu vergünstigen. So teilt Concordia dem K-Tipp mit: «Zum Ausgleich senken wir die Grundprämien der Spitalversicherungen Privat und Halbprivat um 10 Prozent.» Die Grundprämie der Spitalversicherung in der allgemeinen Abteilung würde sogar um 23 Prozent gesenkt.
Swica dagegen vergünstigt andere Prämien nicht: «Wir überprüfen die Rabatte ungeachtet der Finma-Vorschriften jedes Jahr und passen sie gegebenenfalls an», sagt Sprecherin Christina Wett- stein. Swica hat im Bereich Zusatzversicherungen 2500 Verträge mit Unternehmen und Organisationen. Bei den bestehenden Verträgen müssen die Prämien laut Wettstein in 750 Fällen erhöht werden.
Andere Krankenkassen wie Helsana und Sanitas wollten sich zu allfälligen Prämiensenkungen nicht äussern.
Die Finma sagt: «Falls sich durch den Wegfall widerrechtlicher Rabatte übermässige Gewinnmargen in gewissen Produkten ergeben, werden wir intervenieren.»
Verschiedene Kündigungsfristen
Sinkt der Rabatt bei einer Zusatzversicherung, steigt die Prämie. Diese Prämienerhöhung ist ein ausserordentlicher Kündigungsgrund für Versicherte. Das heisst: Wer mit der neuen Prämie nicht einverstanden ist, kann kündigen. Doch Vorsicht: Die Kündigungsfristen sind unterschiedlich. Schauen Sie den Vertrag genau an. Drei Beispiele:
- Concordia: Die Kündigung muss spätestens am 31. Dezember 2015 bei der Kasse eintreffen.
- Helsana: Schriftliche Kündigung bis am 30. November nötig.
- Swica: Kündigung innert 30 Tagen nach Erhalt der Police per 31. Dezember.