Hilfsmittel wie Prothesen, Hörgeräte oder Rollatoren sind sehr teuer. Die AHV und die IV leisten einen Zustupf an die Kosten solcher Produkte. Beispiel: An zwei Hörgeräte zahlt die AHV Fr. 1237.50, ein IV-Rentner erhält 1650 Franken.
In der Schweiz kosten viele Hörgeräte rund 4000 Franken pro Ohr. Zwar bewirbt etwa die Migros-Tochter Misenso Hörgeräte zu Preisen ab 630 Franken. Diese Geräte eignen sich jedoch laut Kleingedrucktem bloss für den Gebrauch in ruhiger Umgebung.
Das zeigt: Leute, die Hilfsmittel benötigen, müssen in der Regel einen grossen Teil der Gerätekosten selber tragen. Wer sich das nicht leisten kann, wendet sich am besten an die Stiftungen Pro Infirmis und Pro Senectute. Die beiden Organisationen verfügen über einen internen Fonds, die sogenannte individuelle Finanzhilfe. Diese dient als Auffangnetz für bedürftige Leute und hat jedes Jahr zwei Millionen Franken zur Verfügung.
Kritik an tiefen Beiträgen der AHV
Trotz dieser Zusatzhilfe stossen die niedrige Kostenbeteiligung der Sozialversicherungen und die hohen Preise von Hilfsmitteln auf Kritik. Peter Burri von Pro Senectute Schweiz sagt: «Es ist nicht Sinn und Zweck der individuellen Finanzhilfe, überhöhte Marktpreise zu kompensieren.» Burri fordert: «Entweder beteiligen sich AHV und IV stärker an den Kosten, oder die Verkaufspreise der Hilfsmittel müssen gesenkt werden.»
Diesen Standpunkt vertrete Pro Senectute seit langem bei Behörden und Verkäufern, sagt Peter Burri. Zu Hörgeräten etwa führe man seit Jahren Gespräche.
Pro Senectute zahlt allein für Hörgeräte und Rollatoren rund 800'000 Franken pro Jahr, weil die Beiträge von AHV und IV nicht reichen. Pro Infirmis gibt laut eigenen Angaben am meisten Geld aus für Assistenzhunde und Autoumbauten.
Der K-Tipp erkundigte sich beim Bundesamt für Sozialversicherungen nach den ungedeckten Kosten für Hilfsmittel. Die Behörde sagt dazu, sie habe durch die tiefen Pauschalbeiträge bei Hörgeräten versucht, Einfluss auf den Markt zu nehmen. Offenbar vergeblich.
Zusätzliches Geld für Hilfsmittel
Wer in der Schweiz wohnt und eine Rente, ein Taggeld oder eine Hilflosenentschädigung zu einer AHV- oder einer IV-Rente bezieht, kann zusätzliche Unterstützung für Hilfsmittel wie Rollatoren oder Hörgeräte beantragen. So können Betroffene vorgehen:
- Leute im AHV-Alter kontaktieren ihre örtliche Pro-Senectute-Stelle. Alle anderen Betroffenen können sich bei der lokalen Sektion von Pro Infirmis melden.
- Bei einem Beratungstermin wird abgeklärt, ob Ergänzungsleistungen, Zusatzversicherungen oder Vermögenswerte die Kosten für Hilfsmittel abdecken könnten. Ist dies nicht der Fall, füllen die Betroffenen ein Antragsformular aus.
- Anschliessend müssen Antragsteller der Organisation mindestens zwei Offerten für die benötigten Hilfsmittel einreichen. Erstattet wird jeweils das günstigste Modell.
- Pro Senectute und Pro Infirmis leisten Finanzhilfe nach dem individuellen Bedarf. Häufig übernommene Hilfsmittel sind: Bade- und Duschhilfen, Geh- und Stützhilfen, Haushaltshilfen, Hörgeräte, Inkontinenzmaterial, Notrufsysteme, orthopädische Schuhe und Einlagen, Prothesen, Rollatoren, Rollstühle und Elektromobile sowie Seh- und Lesehilfen.