Steve Coviello und seine Frau sind Eltern dreier Kinder zwischen 5 und 14 Jahren. Wie viele Familien kämpfen sie mit steigenden Krankenkassenprämien. Im laufenden Jahr muss die Familie für die Grundversicherung über 9100 Franken zahlen.
Versicherte in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Anrecht auf vergünstigte Prämien. Coviellos erhielten im Jahr 2021 Zuschüsse von knapp 4100 Franken – fürs laufende Jahr jedoch bekommen sie keinen Rappen. Grund: In Schaffhausen muss man eine Prämienverbilligung jedes Jahr neu beantragen. Die Anmeldefrist endete am 30. April. Steve Coviellos Antrag ging am 4. Mai beim zuständigen Amt ein – vier Tage zu spät. Das Schaffhauser Sozialdepartement schreibt dazu dem K-Tipp, die Anmeldefrist sei in einer Verordnung festgehalten. Doch die Schaffhauser Regierung könnte diese jederzeit ändern.
Steve Coviello ärgert sich über sich selbst: «Ich habe die Frist nicht beachtet.» Der 47-Jährige arbeitet bei der Kirche und unterrichtet Lehrlinge. Die Familie kommt finanziell gerade so über die Runden.
In anderen Kantonen gehts einfacher
Nicht überall sind die Bedingungen für die Prämienverbilligung so strikt wie in Schaffhausen. So wäre der Antrag der Coviellos in 14 Kantonen nicht an der Anmeldefrist gescheitert. Appenzell Innerrhoden, Bern, Genf, Jura, Neuenburg, Uri und das Wallis etwa zahlen die Prämienverbilligung automatisch aus – auf der Basis der Steuerrechnung.
In Glarus, Luzern und im Tessin muss man sich zwar auch anmelden, die Regeln sind aber weniger rigoros: Hier würden Coviellos trotz verspäteter Anmeldung noch einen Teil der Zuschüsse erhalten. Einzig in den Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Nidwalden, St. Gallen, Zug und Zürich wäre die Familie ebenfalls leer ausgegangen. Appenzell Ausserrhoden, Nidwalden, Solothurn und St. Gallen lehnten 2021 total 263 Anträge auf Prämienverbilligung ab, weil sie zu spät eintrafen.
Hinzu kommt: Viele Bezugsberechtigte stellen aus Unkenntnis oder wegen mangelnder Sprachkenntnisse gar keine Anträge auf Prämienverbilligung. Beispiel: Im Jahr 2019 erhielten in Glarus 3212 bezugsberechtigte Personen keinen Zuschuss – das entspricht einem Viertel aller Glarner, die Anspruch auf die Verbilligung hätten. Der Kanton sparte so 1,7 Millionen Franken. Insgesamt sparen Bund und Kantone wegen unnötiger bürokratischer Hürden jährlich Prämienverbilligungen von rund 400 Millionen Franken ein (K-Tipp 2/2022).
Kontaktadressen und Fristen für verbilligte Prämien: K-Tipp 2/2022 oder www.ktipp.ch