Viele Banken bestrafen Kunden, die ein Konto auflösen oder die Hypothek zu einer anderen Bank zügeln, mit einer Gebühr. Sie bitten auch Kunden zur Kasse, die ihre Wertschriften bei einer anderen Bank deponieren wollen.
Preisüberwacher Stefan Meierhans kritisierte diese Kosten bereits vor drei Jahren als «unangemessen hoch» und bezeichnete sie als «Strafgebühren» (
«K-Geld» 4/2015). Und er forderte die Banken auf, solche Gebühren zu reduzieren. Im September 2016 übergab er das Dossier dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco).
Seither hat sich punkto Preisen praktisch nichts getan. Das zeigt ein Gebühren-vergleich des K-Tipp bei 20 Banken (siehe Tabelle im PDF): Einige Banken, wie Credit Suisse, Valiant und die Walliser Kantonalbank, senkten die Transfergebühr für Wertschriften zwar um bis zu 150 Franken. Dafür erhöhten andere Institute, wie die Basellandschaftliche und die Luzerner Kantonalbank, die Kosten für den Depotwechsel um 50 Franken.
Bis zu 155 Franken pro Wertpapier
Die Thurgauer Kantonalbank verzichtete 2017 zwar auf die Transfergebühren, verlangt aber seit Anfang Jahr wieder 100 Franken pro Titel. «Wir überprüfen unsere Gebühren und Tarife regelmässig. Dabei berücksichtigen wir auch die Entwicklungen im Markt und bei Konkurrenten», sagt die Bank auf Anfrage des K-Tipp. Mit anderen Worten: Wenn die ganze Branche hohe Gebühren verlangt, macht man es halt im Thurgau auch so.
Für den Transfer von Wertschriften zu einer anderen Schweizer Bank verlangen die Geldinstitute bis zu 155 Franken – pro Titel. Hat ein Kunde beispielsweise zehn verschiedene Wertpapiere, müsste er bei Credit Suisse und der Neuen Aargauer Bank also bis zu 1550 Franken hinblättern.
Hohe Kosten für Hypothek-Ablösung
Auch andere Gebühren der Banken sind zum Teil sehr hoch: So verlangen beispielsweise die Aargauische und die Walliser Kantonalbank für die Ablösung einer Hypothek bis zu 1000 Franken. Bei Credit Suisse, der Postfinance, der Luzerner, der Thurgauer und der Zürcher Kantonalbank ist das hingegen kostenlos.
Gebühren müssen im Vertrag erwähnt sein
Wer sein Privatkonto bei der Migros-Bank auflösen will, muss bis zu 25 Franken zahlen. Bei der Basler, der Luzerner und der Zuger Kantonalbank werden dafür 20 Franken fällig.
Wichtig: Die Kunden müssen diese Gebühren nur dann bezahlen, wenn sie im Vertrag mit der Bank ausdrücklich erwähnt sind.
Zumindest bei den Transfergebühren drohte das Staatssekretariat für Wirtschaft den Banken bereits vor rund zwei Jahren mit einer Klage für den Fall, dass sie diese bis Ende 2016 nicht abschaffen. Unter dem Druck der Banken verlängerte das Seco diese Frist bis Ende März 2017 (
«Saldo» 10/2017). Doch das Seco handelte bis heute nicht – obwohl die Banken die Gebühren teilweise sogar noch erhöhten.
Das ist auch Preisüberwacher Stefan Meierhans nicht entgangen. Auf Anfrage des K-Tipp sagt er: «Wir haben kürzlich beim Seco nachgedoppelt und uns nach dem Stand der Dinge erkundigt. Dabei wiesen wir darauf hin, dass wir nach wie vor dringenden Handlungsbedarf sehen.»
Seco-Sprecher Fabian Maienfisch sagt dem K-Tipp dazu nur: «Der Austausch mit den Banken wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.» Vorher könne man keine zusätzlichen Informationen liefern. Es sei zu hoffen, dass zwischen den Banken und dem Seco eine gütliche Einigung gefunden werde.